
Nachhaltige Konzepte - messbare Ergebnisse
Im Nichtwohngebäude kommt es neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben vor allem darauf an, dass die energetischen Maßnahmen wirtschaftlich sind.
Ich führe Berechnungen der Gebäude nach DIN V 18599 durch und berate Sie transparent über die Möglichkeiten der energetischen Sanierung und die Fördermöglichkeiten.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!
Ich arbeite zuverlässig, schnell und effizient für Sie.

Energieberatung Bestand
Die energetische Betrachtung von Nichtwohngebäuden ist komplex. Die Gebäude werden in ihre unterschiedlichen Nutzungszonen aufgeteilt und mit den für die Berechnung erforderlichen Parametern versehen.
Auch der Wärmeeintrag von Fertigungsprozessen wird genau analysiert und in die Berechnungen mit einbezogen.
So entsteht ein ganzheitliches Bild der energetischen Zusammenhänge innerhalb und außerhalb der Gebäude, die als Basis für die Optimierung zugrunde gelegt werden.
Meine Beratung ist transparent und hat vor allem auch die wirtschaftliche Auswirkung der Maßnahmen im Blick, damit Sie planen können und die energetische Sanierung auf der Gewinnseite verbuchen können.

Berechnung Neubau
Auch für Neubauten bin ich kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen, Kommunen und Investoren.
Ich erstelle für Sie oder die beauftragte Projektgesellschaft das energetische Gesamtkonzept Ihres Gebäudes und berechne die energetische Bilanz nach den gesetzlichen Vorgaben.
Die Begleitunterlagen, die sie gemäß Gebäudeenergiegesetz für den Bauantrag benötigen, werden von mir ebenfalls termingerecht zur Verfügung gestellt.
Gerne berate ich Sie im Vorfeld der Planungen zu den Möglichkeiten, die Energieeffizienz zu steigern, damit die Ideen bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Konzepte mit einfließen können.

Erstellung Sanierungsfahrplan
Der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 unterstützt Sie, den energetischen Zustand Ihrer Objekte einzuschätzen und eine Sanierungsstrategie für die schrittweise Reduzierung von Energieverbrauch und CO₂-Emissionen aufzubauen.
Nach detaillierter Datenaufnahme der Gebäude wird unter Einbeziehung eventuell gegebener Prozesswärme eine präzise Berechnung in einer Gebäudesoftware durchgeführt. Damit erhalten Sie ein genaues Bild über die energetische Bilanz Ihres Objektes.
Darauf aufbauend erhalten Sie sinnvolle und umsetzbare Sanierungsvorschläge, die hinsichtlich ihres energetischen Einsparpotenzials und ihrer Kosten bewertet sind.
Die Kosten der Erstellung des Sanierungsfahrplans werden staatlich gefördert.

Förderung
(BAFA und KfW)
Für Nichtwohngebäude gibt es attraktive staatliche Förderprogramme. Als zertifizierter Energieberater (BAFA und KfW) berate ich Sie über die Förderungsmöglichkeiten für Ihre energetische Sanierung und zeige Ihnen auf, wie Sie die maximale Förderung erhalten können.
Die Förderanträge erstelle ich auf Wunsch für Sie und begleite den gesamten Prozess von Antrag bis zur Auszahlung.
Eine Übersicht der Möglichkeiten einer Förderung durch die BAFA für Einzelmaßnahmen sehen Sie hier:
Eine Übersicht der Möglichkeiten einer Förderung durch die KfW sehen Sie hier:

Energieausweise (Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise)
Nichtwohngebäude benötigen im Fall der Neuvermietung, der Verpachtung oder des Verkaufs einen Energieausweis. Für Gebäude mit starkem Publikumsverkehr besteht zum Teil zudem eine Pflicht zum Aushang des Energieausweises.
Verbrauchsausweise werden auf Basis des realen Energieverbrauchs erstellt.
Bedarfsausweise greifen tiefer und erfordern eine Analyse der geometrischen und physikalischen Ausführung Ihres Gebäudes. Darüber hinaus enthält der Bedarfsausweis auch Sanierungsvorschläge.
Welcher Energieausweis in Ihrem Fall möglich ist, erläutere ich Ihnen und erstelle den gewünschten Ausweis innerhalb von wenigen Tagen.

Nachweise nach §20 EWärmeG
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg und betrifft Eigentümer bestehender Gebäude, die ihre Heizungsanlage ab dem 1. Januar 2010 austauschen. Es wird zukünftig durch die Regelungen des neuen GEG abgelöst.
Wenn Sie eine Heizung neu einbauen, die mit fossilen Energieträgern betrieben wird, sind Sie verpflichtet, innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme 15% erneuerbare Energien oder eine entsprechende Kompensation nachzuweisen.
Es bestehen dazu mehrere Möglichkeiten. Oft sind auch Kombinationen von mehreren Maßnahmen die pragmatischste Lösung.
Ich berate Sie welche Optionen für Sie bestehen und erstelle als Fachkundiger die erforderlichen Nachweise.

Thermografie
Die Thermografie liefert mit verhältnismäßig kleinem Aufwand ein genaues Bild über die Bereiche hoher Energieverluste ihres Gebäudes. Darüberhinaus können auch Energieineffizienzen und Fehler in den Produktionsanlagen auf einfache Weise sichtbar gemacht werden. Diese Erkenntnisse helfen, auch kleinere Sanierungsmaßnahmen präzise festzulegen.
Außerdem können auch Baumängel nach der Sanierung wie zum Beispiel Fehlstellen in der Dämmschicht aufgezeigt werden.
Ein weiterer Anwendungsfall sind Analysen zur Detektion von Bereichen mit der Gefahr von Schimmelbildung.

Maßnahmen der Kommunalrichtlinie
Kommunen weisen großes Potenzial auf, um Treibhausgase zu reduzieren.
Mit der Kommunalrichtlinie (KRL), die seit dem Jahr 2008 besteht, unterstützt das Bundes-ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte der Klimaschutz-maßnahmen gehen weit über den Klimaschutz hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und sorgen durch sinkende Energiekosten für finanzielle Entlastung. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.
Für Kommunen bin ich der richtige Ansprechpartner, um sie bei der ganzheitlichen Planung und Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen.

Identifikation und Umsetzung von "Quick Wins"
Ich analysiere Ihre bestehenden Gebäude, technischen Anlagen und Verbrauchsdaten und zeige auf, wo sofort wirksame Einsparpotenziale bestehen – zum Beispiel durch:
- Optimierung von Heizungs- und Lüftungsregelungen
- Anpassung von Betriebszeiten und Temperaturniveaus
- Beleuchtungskonzepte mit effizienter Steuerung
- Nutzersensibilisierung und einfache organisatorische Maßnahmen
- Aufdecken versteckter Energieverluste und unnötiger Stromverbräuche
- Verbesserung des Anlagenbetriebs (Hydraulik, Druckluft, Lüftung, Pumpen etc.)
Diese Maßnahmen erfordern in der Regel keine oder nur geringe Investitionskosten, sind schnell umsetzbar und rechnen sich meist innerhalb weniger Monate.